Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Pensionsharmonisierung

Am 18. November 2004 wurde das Pensionsharmonisierungsgesetz im Plenum des Nationalrates beschlossen. Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) ist grundsätzlich am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.

Das Pensionsharmonisierungsgesetz gilt

  • für Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind,
  • für Personen, die erstmals nach dem 31. Dezember 2004 Versicherungszeiten in der Pensionsversicherung erwerben,
  • teilweise für Personen, die vor dem 1. Jänner 2005 Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben haben und zu diesem Zeitpunkt unter 50 Jahre alt waren.

Im Wesentlichen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Beitragssätze und Beitragsgrundlagen werden schrittweise harmonisiert und gleichzeitig die Leistungen vereinheitlicht
  • Nach 45 Beitragsjahren sollen alle Versicherten im Alter von 65 Jahren eine Pension von 80 Prozent des Lebensdurchschnittseinkommens erhalten
  • Ermöglichung eines selbstbestimmten Pensionsantritts mit der Schaffung der Korridorpension
  • Einrichtung eines beitragsorientierten persönlichen Pensionskontos mit leistungsorientierter Komponente
  • Partnerschaftlich vereinbarte Splittings bei der Kindererziehung sind möglich
  • Zeiten unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen werden besonders berücksichtigt (Schwerarbeitspension)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 16. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz