Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
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F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
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Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Allgemeines zur Gerichtsorganisation

Die Gerichtsbarkeit gilt neben der Gesetzgebung und der Verwaltung als dritte Säule des Rechtsstaats. Neben den Verwaltungsgerichten wird die Gerichtsbarkeit von der Justiz – dazu gehören die als "ordentliche Gerichte" bezeichneten Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sowie der Oberste Gerichtshof – ausgeübt. Die Justiz unterliegt – im Gegensatz zur Verwaltungsgerichtsbarkeit – ausschließlich der Kompetenz des Bundes, sodass alle ordentlichen Gerichte – d.h. auch die Landesgerichte und Oberlandesgerichte – Einrichtungen des Bundes sind.

Die österreichische Justiz umfasst

  • die ordentlichen Gerichte (Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte sowie der Oberste Gerichtshof), 
  • die Staatsanwaltschaften,
  • die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser),
  • den Bundeskartellanwalt und
  • die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften.

In die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte fallen hauptsächlich Zivilrechtssachen (z.B. Streitigkeiten über vertragliche Ansprüche, Schadenersatzansprüche, Besitzstreitigkeiten), Arbeits- und Sozialrechtssachen, Außerstreitsachen (z.B. Verlassenschaftssachen, Sorgerechtsregelungen, Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder), Exekutionssachen, Konkurs- und Ausgleichssachen sowie Strafsachen.

Auch die Führung des für die Qualität Österreichs als Wirtschaftsstandort sehr bedeutenden Grund- und Firmenbuchs ist Aufgabe der Gerichte.

Die ordentlichen Gerichte sind in vier Stufen organisiert. Die Aufgaben der Rechtsprechung werden wahrgenommen von

  • 116 Bezirksgerichten, 
  • 20 Landesgerichten, 
  • vier Oberlandesgerichten und 
  • dem Obersten Gerichtshof.

Die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege werden von 16 Staatsanwaltschaften, vier Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokuratur wahrgenommen. 28 Justizanstalten obliegt die Durchführung des Strafvollzugs.

Der Bundeskartellanwalt vertritt die öffentlichen Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts beim Kartellgericht.

Seit 1. Oktober 2010 ist die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften eine eigenständige Behörde, die dem Bundesministerium für Justiz nachgeordnet ist. Die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften hat vor allem darauf zu achten, dass die Verwertungsgesellschaften die ihnen obliegenden Aufgaben und Pflichten gehörig erfüllen.

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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz