Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Internationaler Führerschein (zwischenstaatlicher Führerschein)

Allgemeine Informationen

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein zum Lenken von Kraftfahrzeugen außerhalb des EWR. Einige Staaten sowie Leihwagenfirmen verlangen das Mitführen des internationalen Führerscheins. Dieser enthält alle Daten eines normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Erlangung des internationalen Führerscheins ist ein gültiger nationaler Führerschein.

Fristen

Der internationale Führerschein gilt – allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein – ein Jahr.

Zuständige Stelle

Die zur Ausstellung berechtigten Automobilklubs:  → ARBÖ, → ÖAMTC, → VCÖ

Erforderliche Unterlagen

Kosten

Die Ausstellung des internationalen Führerscheins ist kostenpflichtig. Bitte erkundigen Sie sich bei den zur Ausstellung berechtigten Automobilklubs. Für Mitglieder der Automobilklubs ist die Ausstellung kostengünstiger.

Zusätzliche Informationen

In bestimmten Ländern genügt es, den Original-Führerschein in eine internationale Sprache (Englisch)  übersetzen zu lassen. Die Gültigkeit dieser Übersetzungen ist allerdings wieder an das Mitführen des Führerscheins gebunden. Das bedeutet, dass der österreichische Führerschein auf jeden Fall im Ausland mitgenommen werden muss. Davon ausgenommen sind nur wenige Staaten, die weder einen nationalen noch einen internationalen Führerschein, sondern ausschließlich einheimische Landesdokumente akzeptieren, die dort aber leicht erhältlich sind. Generell ist es aber empfehlenswert, sich in Zweifelsfällen vor Urlaubsantritt bei den Automobilklubs und/oder bei der jeweiligen Botschaft über die Führerscheinanerkennung zu informieren.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

 § 33 Führerscheingesetz (FSG) 

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie