Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Studienbeihilfe
Die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates des EWR bzw. der Schweiz allein vermittelt für Studierende in Österreich noch keinen Anspruch auf Studienbeihilfe.
Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sowie "gleichgestellte Ausländerinnen/Ausländer und Staatenlose". Eine genaue Darstellung, wer unter welchen Voraussetzungen gleichgestellt werden kann, ist aufgrund der Komplexität des Themas und der raschen Änderung der Rahmenbedingungen (Judikatur des EuGH) nicht möglich.
Grundsätzlich gilt, dass EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger gleichgestellt sind, wenn sie selbst oder ein Elternteil "Wanderarbeitnehmerin" oder "Wanderarbeitnehmer" sind, oder wenn vor Studienbeginn bereits eine ausreichende "Integration in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem" bestanden hat.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion