Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Vertretungsbefugnis
Sinnverwandte Begriffe: Vormundschaftsdekret, Vormundschaftsbestellungsdekret
Wird für ein minderjähriges Kind ein Antrag gestellt, muss oftmals die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:
- Heiratsurkunde der Antragstellerin/des Antragstellers oder
- Gerichtlicher Obsorgebeschluss mit Rechtskraftbestätigung oder
- Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge beim zuständigen Standesamt oder
- Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde oder
- Bewilligung des Adoptionsvertrages (mit Rechtskraftbestätigung) oder
- Pflegebewilligung des Jugendwohlfahrtsträgers zur Pflege und Erziehung des Pflegekindes oder
- Schriftliche Zustimmung des obsorgeberechtigten Elternteils (nach einer Scheidung) oder der Mutter, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
Letzte Aktualisierung: 3. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion