Trauungen
Von Organisation bis Durchführung
Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
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Österreich.gv.at - Lebenslage
Beurlaubung
Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:
- Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
- Schwangerschaft
- Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
- Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
- Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres
Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt an der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion