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Kollektivvertrag
Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.
Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:
- Arbeitszeiten
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Mindestlöhne und Grundgehälter
- Schutzbestimmungen bei Kündigung
Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK) hinterlegt sowie im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.
Weiterführende Links
- KVSystem – Kollektivverträge mit ihren aktuellen und historischen Fassungen (→ ÖGB-Verlag)
- Kollektivvertragsdatenbank (→ WKO)
- Wirtschaftskammern (→ WKO)
- Österreichischer Gewerkschaftsbund (→ ÖGB)
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK)
- Wiener Zeitung (→ WZ)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion