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Für Sie zuständig
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Gleichbehandlungskommissionen
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Die Gleichbehandlungskommissionen sind zur Überprüfung und Feststellung möglicher Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots eingerichtet.
Je nachdem, ob es sich um private Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse zum Bund handelt, ist die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft (GBK) oder die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) zuständig.
Für den Landes- und Gemeindedienst gibt es eigene Gleichbehandlungskommissionen.
- Bundes-Gleichbehandlungskommission (→ BKA)
- Landes-Gleichbehandlungskommissionen
- Gleichbehandlungskommission im Bereich der Privatwirtschaft (→ BKA)
Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt