Wahlkarten

Wahlkarten können Sie hier online beantragen: Wahlkartenantrag

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Aktuelle Volksbegehren

Hinweis

Die Volksbegehren

können im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden. Unterschrieben werden kann online mit ID Austria oder unabhängig vom Wohnsitz in jedem Gemeindeamt (in Statutarstädten: Magistrat; in Wien: Magistratische Bezirksämter) während der jeweiligen Amtsstunden (Liste der Eingragungslokale (→ BMI). 

Im Eintragungszeitraum (31. März bis 7. April 2025) steht von 8.00 bis 20.00 Uhr eine gebührenfreie Hotline des Bundesministeriums für Inneres für Fragen zur Verfügung: 0800 20 22 20. Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 53126 2700 erreicht werden. Auch per E-Mail (wahl@bmi.gv.at) können Fragen an das BMI gerichtet werden.

In der Unterstützungsphase (Einleitungsverfahren):

Unterstützungserklärungen können seit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters mit 1. Jänner 2018 auf folgende Arten abgegeben werden:

Ein Rückblick auf vergangene Volksbegehren findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hinweis

Zur Frist für die Abgabe von Unterstützungserklärungen
Wurden die (zumindest erforderlichen) 8.969 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen/die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen. In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten "Einleitungsantrag". Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden. Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest. Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften miteingerechnet.

Eine übersichtliche Tabelle zum Ablauf eines Volksbegehrens findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 3. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion