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Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall
- den Namen des Kindes,
- die Namen der Eltern,
- das Geschlecht des Kindes,
- den Geburtszeitpunkt sowie
- den Geburtsort des Kindes.
Hinweis
Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.
Weiterführende Links
Erstausstellung einer Geburtsurkunde/Anzeige der Geburt
Letzte Aktualisierung: 31. März 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion