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Das Europäische Parlament
Die 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die Unionsbürgerinnen/Unionsbürger. Sie werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten direkt von den Bürgerinnen/Bürgern gewählt. Das Europäische Parlament besitzt dadurch eine "direkte demokratische Legitimation". Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU.
Aufgaben des Europäischen Parlaments
Die zentralen Aufgaben des Europäischen Parlaments sind:
- Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften
- Demokratische Kontrolle
- Haushaltskontrolle
Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften/Zusammenarbeit mit dem Rat
Seit dem Jahr 2009 wurden die politischen Wirkungsbereiche des Europäischen Parlaments erweitert. Dabei spielt die Tatsache, dass das Europäische Parlament dem Rat gleichgestellt ist, eine zentrale Rolle. Das Parlament arbeitet nun in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Rat der EU an der inhaltlichen Ausgestaltung der EU-Rechtsvorschriften, die sie dann auch gemeinsam verabschieden. Dieses Verfahren nennt sich "ordentliches Gesetzgebungsverfahren" und die überwiegende Mehrheit der EU-Rechtsvorschriften werden auf diesem Wege erlassen. Die inhaltlichen Positionen des Europäischen Parlaments werden von den Mitgliedern in den einzelnen parlamentarischen Ausschüssen behandelt. Darüber hinaus muss das Parlament auch bei anderen Entscheidungen der EU seine Zustimmung geben, etwa wenn es um den EU-Beitritt neuer Staaten geht.
Demokratische Kontrolle
Im Rahmen der demokratischen Kontrolle übt das Europäische Parlament auf verschiedene Art und Weise Einfluss auf andere europäische Institutionen aus.
Eine neue EU-Kommission kann ihr Amt erst antreten, wenn das Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Das Europäische Parlament kann außerdem mithilfe eines Misstrauensantrags die Kommission während ihrer Amtszeit dazu zwingen, ihr Amt niederzulegen. Weitere Kontrollmittel sind die regelmäßige Berichterstattung der Kommission an das Parlament und Anfragebeantwortungen. Das bedeutet, dass die direkt gewählten Abgeordneten des Parlaments schriftliche oder mündliche Anfragen an die Kommission stellen, die diese beantworten muss.
Die Parlamentspräsidentin/der Parlamentspräsident hat das Recht, zu Beginn jedes Europäischen Rats die Haltung des Parlaments darzulegen. Anschließend muss die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rats dem Parlament einen Bericht über die Sitzung vorlegen.
Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auch auf den Rat der EU. Die Abgeordneten richten regelmäßig schriftliche oder mündliche Anfragen an den Rat und können darum bitten, neue politische Maßnahmen einzuleiten. Die hohe Vertreterin/der hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt außerdem an jenen Plenardebatten teil, die mit Außen-, Sicherheits- oder Verteidigungspolitik zu tun haben.
Darüber hinaus bearbeiten die Abgeordneten des EU-Parlaments Petitionen von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern und setzen Untersuchungsausschüsse ein.
Haushaltskontrolle
Das Parlament verabschiedet jährlich gemeinsam mit dem Rat der EU den Haushalt der Europäischen Union. Der Haushaltsausschuss des Parlaments kontrolliert, wie die Haushaltsmittel ausgegeben werden und beurteilt jedes Jahr den Umgang der Kommission mit dem Vorjahreshaushalt.
Zusammensetzung und Europawahl
Die Zahl der Abgeordneten pro Mitgliedstaat richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl. Sie beträgt pro Mitgliedstaat mindestens sechs und höchstens 96 Abgeordnete. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt – anlässlich dieser wird die Abgeordnetenzahl der einzelnen Staaten für die kommenden fünf Jahre neu festgelegt. Seit dem Jahr 1979 werden die EU-Parlamentarierinnen/EU-Parlamentarier direkt gewählt. Dabei haben die Bürgerinnen/Bürger die Möglichkeit, Kandidatinnen/Kandidaten von Listen der nationalen Parteien zu wählen. Diese werden, nach Auszählung der nationalen Stimmen und deren Gewichtung, von den einzelnen Parteien nach Brüssel entsandt.
Die letzten Wahlen zum Europäischen Parlament fanden vom 23. Mai bis 26. Mai 2019 statt. Da nicht in allen Ländern der EU der Sonntag Wahltag ist, findet die Wahl zum Europäischen Parlament über einen festgesetzten Zeitraum statt. Der Wahltag in Österreich für die Europawahl 2019 war der 26. Mai 2019.
Weiterführende Links
- Gesetzgebungsprozess des Europäischen Parlaments im Detail (→ EU)
- Kontrollbefugnis des Europäischen Parlaments(→ EU)
- Haushaltsplan der Europäischen Union (→ EU)
Rechtsgrundlagen
- Artikel 14, 15 und 16 EU-Vertrag
- Artikel 225, 230, 233 und 234 AEUV
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion