Wichtiger Hinweis für Hundebesitzer

Fristende für den Nachweis der Hunde-Haftpflichtversicherung

Der Magistrat Waidhofen a/d Ybbs erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass die Übergangsfrist für die Vorlage des Nachweises der ausreichenden Haftpflichtversicherung in Höhe von € 725.000,00 pro Hund am 1. Juni 2025 endet.

Durch den Abschluss einer eigenen Hundehaftpflichtversicherung oder als Einschluss im Rahmen einer Haushaltsversicherung oder in einer anderen gleichartigen Versicherung kann der Versicherungsverpflichtung entsprochen werden.

Wer einen oder mehrere Hunde ohne Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung gemäß § 4 Abs. 8 NÖ Hundehaltegesetz hält, begeht eine Verwaltungsübertretung, welche von der Bezirksverwaltungsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 leg.cit. mit einer Geldstrafe zu bestrafen ist.

Bitte übermitteln Sie daher den entsprechenden Versicherungsnachweis rechtzeitig an den Magistrat.

Für etwaige Fragen steht der Fachbereich Finanzen unter T +43 7442 511 116 bzw. manuela.leimer@waidhofen.at gerne zur Verfügung!