Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Elektro-Scooter

Hinweis

Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Sie haben sich so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

Allgemeines

Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

Benützung

Achtung

Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist verboten. Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

Erlaubt ist das Befahren von

  • Radfahranlagen,
  • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
  • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
  • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen ist in Schrittgeschwindigkeit nur dann gestattet, wenn es von der zuständigen Behörde durch Verordnung erlaubt wird. Zuständig sind dafür die Gemeinden im eigenen Wirkungsbereich. In Wien ist das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen nicht erlaubt.

Verboten ist insbesondere auch,

  • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
  • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
  • ein Alkohollimit von 0,8 Promille zu überschreiten oder
  • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

Alter

Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

Kinder unter 12 Jahren müssen beim Electro-Scooter-Fahren einen Helm tragen.

Ausrüstung

Elektro-Scooter sind mit

  •  einer wirksamen Bremsvorrichtung
  •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
  •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
  •  gelben Rückstrahlern auf der Seite
  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit einem weißen Licht nach vorne und mit einem roten Rücklicht

auszurüsten.

Abstellen

Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie