Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Checkliste Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich

Erkundigen Sie sich im Vorhinein über die Voraussetzungen für die Einreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich.

Aktuelle Checkliste zur Einreise mit Haustieren nach Österreich für Drittstaatsangehörige
Thema Detailinformationen Erledigt
Heimtierausweis Für die Mitnahme von Hunden, Katzen und Frettchen auf Reisen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein veterinärbehördliches Dokument, der Heimtierausweis (Pet Passport), vorgeschrieben.  
Hundeabgabe In Österreich muss grundsätzlich für das Halten von Hunden eine Hundeabgabe (Hundesteuer) bezahlt werden.  
Maulkorb- und Leinenzwang In den meisten österreichischen Gemeinden gibt es Bestimmungen zu Maulkorb- und Leinenzwang.  
Registrierung Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden.  
Kampfhunde Die Rechtsvorschriften für die Haltung von "Kampfhunden" müssen beachtet werden.  

Weiterführende Links

Einreise und Wiedereinreise mit Haustieren aus Drittstaaten nach Österreich (→ BMF)

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion