Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
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Führerscheinstelle, EG

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Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Verunreinigungen durch Katzen

Es besteht keine Verpflichtung, eine Katze in der Wohnung/im Haus zu halten bzw. kein Verbot, sie frei laufen zu lassen. Ein Anspruch darauf, dass die Nachbarin/der Nachbar es unterlässt, die Katze frei laufen zu lassen, besteht grundsätzlich nicht. Daher entscheiden die Gerichte in der Regel katzenfreundlich.

Informationen zur Haltung von Katzen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion