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Inklusion von Kindern mit Behinderungen – Kindergarten
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Geeigneter Kindergarten
Der Eintritt in den Kindergarten bedeutet für Kinder einen ersten Schritt in die Selbstständigkeit. Fachleute, die Ihr Kind betreuen, beraten über die geeignetste Form der Kindergartenunterbringung. Die infrage kommenden Gruppen sollten von den Erziehungsberechtigten unbedingt selbst besichtigt und mit der jeweiligen Leitung und dem gesamten zuständigen Team alle Möglichkeiten besprochen werden.
Gerade im Kindergarten, wo noch weniger Leistungsdruck als in der Schule besteht, ist die Motivation zur Aufnahme von Kindern mit Behinderungen doch größer. Dennoch ist die Einstellung jener Menschen, die mit Ihrem Kind arbeiten werden, für eine erfolgreiche Inklusion in die Gruppe ausschlaggebend.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr Kind in einem allgemeinen Kindergarten, einem Kindergarten mit Integrationsgruppen oder einem heilpädagogischen Sonderkindergarten unterzubringen.
Integrative Erziehung bedeutet gerade im Vorschulalter für alle Kinder eine große Chance, weil Kinder noch weniger Vorurteile haben und das soziale Lernen in allen Kindergärten eine wichtige Rolle spielt.
Es sollte auch auf die Rahmenbedingungen geachtet werden:
- Gruppengröße, räumliche Gegebenheiten, Fachpersonal, Therapiemöglichkeiten etc.
- Wichtig ist auch die Persönlichkeit der Kindergärtnerinnen/der Kindergärtner. Diese sollten genau über die Möglichkeiten und Bedürfnisse Ihres Kindes informiert werden.
- Bei einer Entscheidung für einen allgemeinen Kindergarten könnte es hilfreich sein, bei einem vorbereitenden Elterntreffen auch die Eltern der anderen Kinder zu informieren und einzubeziehen.
Achtung
Einen Rechtsanspruch auf integrative Unterbringung im Kindergarten gibt es nicht.
Integrative Erziehung
Integrative Erziehung bedeutet, Kinder mit Behinderungen gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen zu betreuen und zu unterrichten.
Integrative Erziehung soll ein Gegengewicht zu Ausgrenzung und Diskriminierung darstellen und dazu beitragen, dass es für junge Menschen zur Selbstverständlichkeit wird, Spielkameraden und Freundinnen/Freunde zu haben, die in ihren Ausdrucksmöglichkeiten, ihrem Tempo oder ihrer Leistungsfähigkeit anders sind.
Es geht somit auch um soziales Lernen, was für Kinder mit und ohne Behinderungen gleich wichtig ist. Zahlreiche praktische Erfahrungen und auch wissenschaftliche Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass von der sozialen Situation in integrierten Gruppen alle Kinder profitieren.
Damit dies gelingen kann, sind die Rahmenbedingungen besonders wichtig:
- Gruppengröße und Betreuungsschlüssel,
- Motivation der Eltern und Betreuerinnen/Betreuer,
- Raumsituation,
- Spiel- und Arbeitsmaterialien etc.
Manche Gesprächspartnerinnen/Gesprächspartner reagieren möglicherweise bei vorbereitenden Gesprächen mit Skepsis oder Ablehnung. Dahinter steht oft einfach Uninformiertheit und Angst vor dem Ungewohnten. Eltern sollten sich dadurch nicht entmutigen lassen und ausführlich über ihr Kind, seine Möglichkeiten und seine Bedürfnisse sprechen.
Tipp
Elterninitiativen oder Vereine verfügen über wertvolle Informationen aus eigener Betroffenheit und setzen sich oft schon jahrelang mit diesem Thema auseinander.
Zuständige Stelle
Das Amt der Landesregierung bzw. die Bezirkshauptmannschaft, in Wien z.B. die MA 11 – Amt für Jugend und Familie (→ Stadt Wien)
Zusätzliche Informationen
In manchen Bundesländern gibt es spezielle Beratungsstellen, die kontaktiert werden können.
Weitere Informationen zu integrativen Kindergärten können Sie über das Internet in der vom Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck eingerichteten Behinderten-Inklusion-Dokumentation (BIDOK) erhalten.
Nähere Informationen zum Thema "Schule und Behinderung" finden sich auf oesterreich.gv.at. Außerdem werden Adressen und Links zum Thema "Kinderbetreuung" bereitgestellt.
Weiterführende Links
- Behinderung-Inklusion-Dokumentation (→ BIDOK)
- Förderungen für Kinder- und Jugendhilfe (→ BKA)
- Frühförderung (→ Amt der niederösterreichischen Landesregierung)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt