Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
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gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Beschränkungen des Führerscheins

Ergibt die ärztliche Untersuchung, dass die Person mit Behinderungen zum Lenken von Kraftfahrzeugen nur unter der Auflage geeignet ist, dass sie/er

  • Körperersatzstücke oder Behelfe benötigt (z.B. Brillen, Sitzpolster),
  • Fahrzeuge mit bestimmten Merkmalen verwenden oder
  • sich ärztlichen Kontrolluntersuchungen unterziehen muss,

dann lautet das Gutachten "bedingt geeignet". Bei einer "bedingten Eignung" können alle Kraftfahrzeuge, die die gleichen Merkmale aufweisen, gefahren werden.

Ist die betreffende Person nach dem ärztlichen Gutachten zum Lenken nur eines bestimmten Kraftfahrzeugs geeignet, so lautet die Bezeichnung "beschränkt geeignet". Es kann somit nur dieses Fahrzeug gefahren werden. Das amtliche Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs werden demnach in den Führerschein eingetragen.

Die Befristungen und Auflagen für das Lenken des Kraftfahrzeugs werden in den Führerschein eingetragen. Detaillierte Informationen zum Thema "Zahlencodes im Führerschein" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie