Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Rauch

Rauch, Wärme, Gerüche, Gase usw. vom Nachbargrundstück muss/müssen bis zu einem gewissen Ausmaß geduldet werden.

Der Eigentümer eines Grundstücks kann Einwirkungen durch Rauch, Gase, Wärme, Geruch, u.Ä. dann mit Unterlassungsklage untersagen, wenn

  • sie das ortsübliche Maß überschreiten und
  • die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird.

Um zu bestimmen, was das ortsübliche Maß ist und wie weit die ortsübliche Benutzung geht, sind regionale Gegebenheiten ausschlaggebend. Die Umstände jedes Einzelfalls sind zu berücksichtigen.

Ob tatsächlich ein Anspruch auf Unterlassung besteht, prüft das Gericht im Einzelfall.

Eine direkte Zuleitung von Rauch ist jedenfalls unzulässig (außer, der Nachbarin/dem Nachbarn wurde das Recht zur Zuleitung eingeräumt).

Informationen zu Maßnahmen bei Störungen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion