Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Wann wird meine Tätigkeit als gewerbsmäßig eingestuft?

Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst:

  • Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung)
  • Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht)
  • In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)

Hinweis

Wenn du einmal in der Woche für deine Oma einkaufen gehst (regelmäßig) und sie dir dafür ein Taschengeld bezahlt (du verdienst damit Geld), bist du zwar gewerbsmäßig tätig, der Einkauf für Oma zählt jedoch zu den Verrichtungen einfachster Art, die als solche vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen sind (§ 2 Gewerbeordnung).

Eine gewerbliche Tätigkeit darfst du nur dann ausüben, wenn du eine Gewerbeberechtigung (→ USP) hast. Eine Gewerbeberechtigung wiederum erhältst du grundsätzlich erst mit Eintritt der Eigenberechtigung, d.h. im Allgemeinen ab 18 Jahren.

Weiterführende Links

Gewerbeanmeldung (→ USP)

Rechtsgrundlagen

§ 2 Gewerbeordnung

Letzte Aktualisierung: 14. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft