Reisepass
Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
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Für Sie zuständig
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceLisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
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Fischen in Tirol – Rechte des Fischereiaufsichtsorgans
Fischereiaufsichtsorgane des Landes Tirol sind in Ausübung ihres Dienstes unter anderem befugt,
- Personen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich fischen oder offensichtlich unmittelbar vorher gefischt haben oder im Besitz von Fischfanggeräten angetroffen werden, anzuhalten und von ihnen zu verlangen, die Fischerkarte vorzuweisen,
- Personen, die einer Übertretung nach dem Tiroler Fischereigesetz dringend verdächtig sind, anzuhalten, zum Identitätsnachweis aufzufordern und bei der Behörde anzuzeigen sowie
- bei Verdacht einer Übertretung nach dem Tiroler Fischereigesetz Wassertiere und Gegenstände vorläufig zu beschlagnahmen und mitgeführte Fahrzeuge und Behältnisse zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 24. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion