Reisepass

Für die Ausstellung von Reisepässen bitten wir Sie um Terminvereinbarung unter
T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
So können lange Wartezeiten vermieden werden!

Für Sie zuständig

35258
Anita Dötzl
T +43 7442 511-228
F +43 7442 511-99
anita.doetzl@waidhofen.at
Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Lisa-Maria Hackl
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226
F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     
Ute Huber
Ute Huber
T +43 7442 511 227
F +43 7442 511 - 99
ute.huber@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Beschluss

Entscheidungen, Anordnungen und Verfügungen des Gerichts werden vielfach per Beschluss getroffen. Das Gericht trifft mit einem Beschluss keine inhaltlichen Entscheidungen (dies erfolgt im Urteil), sondern es werden hauptsächlich Verfahrensfragen geregelt.

Beschlüsse im Zivilverfahren können beispielsweise hinsichtlich prozessleitender Fragen ergehen, d.h. es wird eine Entscheidung zur Durchführung des Verfahrens getroffen (z.B. Klagebeantwortung, Prozessprogramm, Beweisbeschluss). Im Strafverfahren entscheidet das Gericht mit Beschluss beispielsweise über die Einstellung des Verfahrens oder die Abweisung eines Beweisantrags.

Ausführliche Informationen zum Beschluss im Zivilverfahren finden sich im Thema "Zwischenentscheidungen und Beendigung der Streitsache" auf oesterreich.gv.at. Weiterführende Informationen zum Thema "Ablauf einer Hauptverhandlung" im Strafverfahren finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion