KFZ-Zulassungsangelegenheiten
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Fachbereich HoheitsverwaltungNicole Probst
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Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Pacht
Bei einem Pachtvertrag wird eine unverbrauchbare Sache (z.B. ein Geschäftslokal) auf bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Pächterin/dem Pächter ist es außerdem erlaubt, die Sache wirtschaftlich zu nutzen und so aus dem Gebrauch einen Gewinn zu ziehen. Dadurch unterscheidet sich die Pacht von der Miete.
Eine Pächterin/ein Pächter ist Besitzerin/Besitzer und genießt daher Besitzschutz.
Hinweis
Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion