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Präsident des Europäischen Rates bzw. Vorsitzender des Rates der Europäischen Union
- Der Präsident des Europäischen Rates
- Der Vorsitzende des Rates der Europäischen Union
- Weiterführende Links
Der Präsident des Europäischen Rates
Der Europäische Rat (Ebene der Staats- und Regierungschefs) ist ein Organ der Europäischen Union. Die Präsidentin/der Präsident des Europäisches Rates ist eine Position, die mit dem Vertrag von Lissabon geschaffen wurde. Sie/Er leitet die Sitzungen des Europäischen Rates, hat darin jedoch kein Stimmrecht.
Die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:
- den Vorsitz bei den Tagungen des Europäischen Rates geben und zu dessen Arbeiten Impulse geben.
- in Zusammenarbeit mit der Präsidentin/dem Präsidenten der Kommission auf der Grundlage der Arbeiten des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" für die Vorbereitung der Tagungen des Europäischen Rates und die Kontinuität der Arbeiten sorgen.
- daraufhin wirken, dass Zusammenhalt und Konsens im Europäischen Rat gefördert werden.
- dem Europäischen Parlament im Anschluss an jede Tagung des Europäischen Rates einen Bericht vorlegen.
Darüber hinaus nimmt die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates in bestimmten Angelegenheiten die Außenvertretung der EU wahr.
Seit 1. Dezember 2019 ist Charles Michel (Belgien) ständiger Präsident des Europäischen Rates. Seine Vorgänger waren Donald Tusk (Polen) und Herman von Rompuy (Belgien).
Der Vorsitzende des Rates der Europäischen Union
Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union (Ministerebene) wird Ratsvorsitz genannt und wechselt halbjährlich nach einer genau festgelegten Reihenfolge von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Da der Rat der EU in unterschiedlichen Zusammensetzungen tagt (z.B. Justiz und Inneres, Umwelt, Verkehr, etc.) ist der Vorsitz der jeweilige Minister des Landes, das den aktuellen Vorsitz inne hält.
Da es durch diesen halbjährigen Wechsel schwierig wäre, langfristige politische Perspektiven auszuarbeiten und durchzusetzen, arbeiten die Ratsvorsitzenden seit 2007 im sogenannten "Dreiervorsitz".
Das bedeutet, dass drei aufeinander folgende Länder, die die Ratsvorsitze stellen, ihre Ziele abstimmen und ein Programm für die kommenden 18 Monate erstellen. Der aktuelle Dreiervorsitz besteht aus Spanien (Juli bis Dezember 2023), Belgien (Jänner bis Juni 2024) und Ungarn (Juli bis Dezember 2024). Österreich hatte zuletzt im zweiten Halbjahr 2018 den Ratsvorsitz inne.
Eine Auflistung aller EU-Ratsvorsitze findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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