Reisepass
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T +43 7442 511 oder per Mail an post.bgs@waidhofen.at.
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Für Sie zuständig

Bereich:
Fachbereich Bürgerservice
Lisa-Maria Hackl
T +43 7442 511 - 226F +43 7442 511 - 99
lisa.hackl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß
Bereich:
Fachbereich Bürgerservice
Bereich:
Fachbereich BürgerserviceÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Lebensgemeinschaft
Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.
Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.
Weiterführende Links
Nicht eheliche Lebensgemeinschaften
Letzte Aktualisierung: 9. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion