Wahlkarten

Wahlkarten können Sie hier online beantragen: Wahlkartenantrag

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Lehrlingseinkommen

Wer als Lehrling in einem Lehrverhältnis ausgebildet wird, hat das Recht auf ein angemessenes "Lehrlingseinkommen", das monatlich ausbezahlt werden muss. Die Höhe ist normalerweise im Kollektivvertrag der jeweiligen Branche festgelegt.

Die genaue Höhe des Lehrlingseinkommens hängt vom Beruf ab. Sie steigt jährlich, d.h. im zweiten Lehrjahr bekommt der Lehrling mehr als im ersten usw. Außerdem besteht auch Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Lehrlinge sind unfall-, kranken- und arbeitslosenversichert, und die Lehrzeit wird auch für die spätere Pension angerechnet.

Da das Lehrlingseinkommen niedriger als das Gehalt für Fachkräfte ist, fällt in der Regel keine oder nur wenig Einkommensteuer an.

Tipp

Bei Fragen zur genauen Höhe des Lehrlingseinkommens im gewählten Lehrberuf steht die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (→ WKO) im jeweiligen Bundesland zur Verfügung oder es besteht die Möglichkeit, sich im Online Berufslexikon des (→ AMS) ausführlich darüber zu informieren.

Weiterführende Links

Lehrlingseinkommen (→ AK)

Letzte Aktualisierung: 26. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft