Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
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Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Leben in der Gemeinde Riefensberg

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Maulkorb- bzw. Leinenzwang und Hundekot

Zur Vermeidung von Verunreinigungen von Gehsteigen, öffentlichen Plätzen, (Spielplatz, Schulplatz, Sportanlagen), sowie öffentliche Plätze im Zentrumsbereich (im Umkreis von 500 m vom Ortszentrum), durch frei herumlaufende Hunde angeordnet, dass die Hunde auf den genannten öffentlichen Plätzen so an der Leine zu führen sind, dass sie die Rasen- und Pflanzflächen sowie den Kinderspielplatz nicht betreten und verunreinigen können. In den vorerwähnten Bereichen sind Verunreinigungen durch Hundekot von dem Besitzer oder Verwahrer von Hunden unverzüglich zu entfernen.

Hunde bzw. Tiere sind so zu halten, dass die Gesundheit der Menschen bzw. die Unversehrtheit von anderen Tieren und Sachen gewährleistet sind.

Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde gelten in Vorarlberg:

  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier
  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen

Für die öffentlichen Verkehrsflächen gilt bereits aufgrund der Straßenverkehrsordnung, dass der Besitzer oder Verwahrer von Hunden dafür zu sorgen hat, dass Gehsteige, Gehwege, Fußgängerzonen und Straßen nicht verunreinigt werden. In diesen Bereichen dürfen Hunde nach der Straßenverkehrsordnung nicht frei herumlaufen.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Gemeinde

  • Altstoffsammelzentrum Hittisau
    Betriebsgebiet Hittisau-Basen

Öffnungszeiten:

  • Freitag
    • 15 bis 19 Uhr

Weitere Informationen zum ASZ Hittisau finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

  • Altpapier-Sammlung:

Öffnungszeiten:

  • jeden letzten Freitag im Monat (Bauhof der Gemeinde)
    • 18:30 bis 19:30 Uhr

  • Weiß-/Buntglas und Altmetall: (Container beim ADEG)

    Öffnungszeiten:

    • täglich (außer Sonn- und Feiertage)
      • 6 bis 20 Uhr

Kontaktdaten der Gemeinde

Gemeindeamt Riefensberg
Dorf 157
6943 Riefensberg

Telefon: +43 5513/8356-11
Fax: +43 5513/8356-6
E-Mail: gemeinde@riefensberg.at

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 17 Uhr
  • Freitag
    • 8 bis 12 Uhr

Homepage

Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion