Führerschein


Für Sie zuständig

Bettina Buder.jpg
Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
Nicole Probst.jpg
Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Karenz

Unselbstständig erwerbstätige Mütter oder Väter haben im Anschluss an die Schutzfrist der Mutter Anspruch auf Elternkarenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes, sofern beide Elternteile Elternkarenz in Anspruch nehmen. Nimmt nur ein Elternteil Elternkarenz in Anspruch, kann die Karenz längstens bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes dauern.

Auch ein unbezahlter Urlaub, der von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern mit der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber vereinbart werden kann, wird als Karenz bezeichnet. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Bildungskarenz, bei der das Arbeitsverhältnis zu Bildungszwecken unterbrochen wird.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Elternkarenz" sowie "Bildungskarenz und Bildungsteilzeit" finden sich auf oesterreich.gv.at. Weiterführende Informationen zum Thema "Unbezahlter Urlaub/Vereinbarte Karenz" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion