Führerschein


Für Sie zuständig

Bettina Buder.jpg
Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     
Nicole Probst.jpg
Nicole Probst
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.probst@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Das gesetzliche Erbrecht der Ehepartner

Der Ehepartner des Verstorbenen hat ein gesetzliches Erbrecht. Die Höhe des Erbes hängt davon ab, neben welchen Verwandten der Ehepartner erbt. 

  • Hinterlässt der Verstorbene Kinder und/oder Nachkommen dieser Kinder (1. Parentel), erbt der Ehepartner neben diesen und erhält ein Drittel.
  • Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder und gibt es auch keine lebenden Nachkommen dieser Kinder, erbt der Ehepartner neben den Eltern des Verstorbenen (2. Parentel). Der Ehepartner erhält in diesem Fall zwei Drittel.
    • Geschwister haben in diesem Fall kein Erbrecht.
  • In den übrigen Fällen erbt der Ehepartner bzw. der eingetragene Partner die ganze Verlassenschaft.

Hinweis

Die für Ehepartner maßgeblichen Bestimmungen sind auf eingetragene Partner und eingetragene Partnerschaften sinngemäß anzuwenden. Daher hat dieser eingetragene Partner ein gesetzliches Erbrecht wie ein Ehepartner.

Informationen zu weiteren Rechten der Ehepartner im Todesfall finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer