Führerschein
Für Sie zuständig
Bettina Buder
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Führerscheinstelle, EG
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Referat Polizei & VerkehrBereich:
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Führerscheinstelle, EG
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Lohnsteuer
Die Einkünfte von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterliegen der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber behält sie für jede Arbeitnehmerin/jeden Arbeitnehmer ein und bezahlt sie direkt an das Finanzamt.
Informationen zum Thema "Arbeitnehmerveranlagung" finden sich auf oesterreich.gv.at. Ausführliche Informationen zu den Themen "Einkommensteuer (→ USP)" und "Tarifstufen/Berechnungsformeln (→ USP)" finden sich auf USP.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 18. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion