Meldeamt

In Meldeangelegenheiten kümmert sich das Meldeamt um Ihre Anliegen. Hier können Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden und Meldebestätigungen beantragen.


Sie erhalten am Meldeamt:

  • Meldebestätigungen
  • Meldeauskunft
  • An-, Um- oder Abmeldung des Wohnsitzes

Allgemeine Informationen rund um Meldeangelegenheiten finden Sie auf oesterreich.gv.at. Gerne hilft Ihnen auch das Team im Offenen Rathaus weiter!

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Recht auf Trennung

Wird das Zusammenleben mit der Ehepartnerin/dem Ehepartner unzumutbar – was z.B. bei Gewalt und Misshandlungen, ständigen Beschimpfungen und Drohungen der Fall ist – hat jede/jeder das Recht, aus der ehelichen Wohnung auszuziehen, ohne dass "böswilliges Verlassen" als Eheverfehlung vorliegt. Dieses begründete Verlassen der Ehewohnung kann also nicht als Scheidungsgrund verwendet werden.

Hinweis

Die Kinder dürfen beim Verlassen der Wohnung mitgenommen werden.  

Lassen Sie sich beim zuständigen Bezirksgericht die Rechtmäßigkeit des Auszugs bestätigen.

Weiterführende Links

Gerichtssuche (→ BMJ) 

Rechtsquellen

§ 92 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz