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Allgemeines zu Staatsanwaltschaften
Die Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Organe, die vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrnehmen. Dazu gehört primär die Anklageerhebung und -vertretung im Strafprozess. Sie werden daher auch als Anklagebehörden bezeichnet. Ihnen obliegt auch die Führung des Ermittlungsverfahrens im Strafverfahren.
Bei jedem für Strafsachen zuständigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet. Den dort tätigen Staatsanwältinnen/Staatsanwälten obliegt die Anklageerhebung und -vertretung sowohl vor dem Landesgericht als auch vor den Bezirksgerichten des jeweiligen Landesgerichtssprengels. Vor den Bezirksgerichten vertreten üblicherweise Bezirksanwältinnen/Bezirksanwälte die Anklage. Sie sind besonders, aber nicht akademisch ausgebildete Fachbeamte.
Die Oberstaatsanwaltschaften sind den Staatsanwaltschaften übergeordnet und bei den Oberlandesgerichten in Wien, Graz, Linz und Innsbruck eingerichtet. Neben der Vertretung der Anklage vor dem Oberlandesgericht führen sie die Dienstaufsicht über alle Staatsanwaltschaften in ihrem Sprengel und unterstehen unmittelbar dem Bundesministerium für Justiz.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz