Wahlkarten

Wahlkarten können Sie hier online beantragen: Wahlkartenantrag

Für Sie zuständig

Petra Draxl
Petra Draxl
T +43 7442 511 - 225
F +43 7442 511 - 99
petra.draxl@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     
Julia Wachauer
Julia Wachauer
T +43 7442 511-224
F +43 7442 511-99
julia.wachauer@waidhofen.at
Rathaus, Erdgeschoß

Bereich:

Fachbereich Bürgerservice      Meldeamt     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Fischen in der Steiermark – Verbote und Strafen

Verbote

Der Fischfang muss weidgerecht ausgeübt werden.

Bei der Ausübung des Fischfangs in der Steiermark sind – unter anderem – folgende Handlungen verboten, da diese nicht als weidgerecht gelten:

  • Verwendung von Schlingen
  • Fischstechen
  • Verwendung von Sprengstoffen
  • Einsatz gentechnisch veränderter Köder
  • Verwendung von Giften oder betäubenden Mitteln
  • Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder
  • Elektrofischfang (ohne Ausnahmebewilligung)

Strafen bei Übertretung

Unter anderem gelten folgende Taten als Verwaltungsübertretungen:

Solche Verwaltungsübertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) mit einer Geldstrafe bis zu 2.200 Euro zu bestrafen.

Rechtsgrundlagen

§§ 12 bis 15, 26 Steiermärkisches Fischereigesetz

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion