Wahlkarten
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Für Sie zuständig
Österreich.gv.at - Lebenslage
Leben in der Gemeinde Alkoven
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Hinweis
Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Benutzung von Rasenmähern, ausgenommen für landwirtschaftliche Einsätze
zu unterlassen:
- Samstag
- ab 15 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Hinweis
Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Tätigkeit: Benutzung von Kreis- und Motorsägen, Heckenscheren, Hochdruckreinigern und anderen Maschinen mit ähnlicher Lärmentwicklung, ausgenommen für landwirtschaftliche Einsätze
zu unterlassen:
- Samstag
- ab 15 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Hinweis
Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Beispiel
Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Hundekot
Information der Gemeinde:
Um die ordnungsgemäße Entsorgung der Fäkalien nach § 6 (3) des OÖ. Hundehaltegesetzes zu erleichtern, wurden 8 Gassisackerl-Spender aufgestellt. Weiters können die Hundebesitzer die Gassisackerl ebenfalls kostenlos in der Bürgerservicestelle des Gemeindeamtes abholen.
Die gebrauchten Gassisackerl müssen über den Restabfall entsorgt werden, nicht über die grüne Tonne.
Landesgesetzliche Bestimmung:
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Hinweis
Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Altstoffsammelzentrum
Gewerbestraße 1
4072 Alkoven
Telefon: +43 7274 7944
Verhalten im ASZ:
- Fahrwege freihalten
- Die Vorsortierung der Abfälle soll weitestgehend zuhause erfolgen, um die Aufenthaltsdauer im ASZ so kurz als möglich zu halten
- ASZ Mitarbeiter müssen Ihnen beim Ausladen NICHT behilflich sein.
Bitte achten Sie vermehrt auf die Abfallvermeidung (z.B. Abfallarm einkaufen, Wiederverwendung, ...) um das Entsorgungssystem nicht zu überlasten!
Abfallarten: Die Abfallarten finden sich auf der Homepage des Altstoffsammelzentrums.
Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum, Grün- und Strauchschnittübernahme
- Montag und Freitag
- 8:30 bis 12 Uhr
- 13 bis 18 Uhr
- Mittwoch
- 12:30 bis 18 Uhr
- Samstag
- 8 bis 12:30 Uhr
- An Feiertagen geschlossen
Grünschnittübernahme
Die Grünschnittabgabe ist auch in den Wintermonaten möglich, die Abgabestelle ist jeden Samstag von 8 bis 12:30 Uhr geöffnet. (ausgenommen Feiertage)
Durch die getrennte Weiterverarbeitung ist es möglich, sämtliches Strauch- und Grünschnittmaterial von unseren Bürgern kostenlos anzunehmen. Um dies auch künftig kostenlos anbieten zu können, ist bei der Anlieferung zur Sammelstelle auf die Trennung zu achten:
- F e i n m a t e r i a l
Unter Feinmaterial fällt nur Rasenschnitt, (Fall)Obst und Laub. - M i t t e l s c h n i t t
Unter Mittelschnitt fallen Blumenabfälle, feiner Thujen- und Strauchschnitt, Bambusgräser, etc. - G r o b m a t e r i a l
Baum- und grober, holziger Strauchschnitt oder von Erde und Steinen gereinigte Wurzelstöcke
Weiters ist darauf zu achten, die Biomasse OHNE Fremdgegenstände anzuliefern. Fremdgegenstände in der Biomasse wie Draht, Schrauben, Teile vom Zaun, etc. verursachen bei der Weiterverarbeitung hohe Kosten! Achten Sie auch vor dem Beladen des Anhängers darauf, dass die Ladefläche ganz leer ist.
Dem Übernahmepersonal ist Folge zu leisten.
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeinde Alkoven
Alte Hauptstraße 40
4072 Alkoven
Telefon: +43 7274 8000/0
Fax: +43 7274 8000/30
E-Mail: gemeinde@alkoven.ooe.gv.at
Amtszeiten:
- Montag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
- Montag
- 14 bis 18 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Oberösterreichisches Hundehaltegesetz
- Angaben der Gemeinde Alkoven
- Die zuständige Gemeinde
- oesterreich.gv.at-Redaktion