Ehefähigkeit - Ermittlung

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Doris Käferbeck
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Paudorf 

Verordnung 

Rasenmähen

zusätzlich:

Musizieren und Singen 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Payerbach Verordnung

Betrieb von Motorrasenmähern mit Verbrennungsmotoren

 

Gewerbliche Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

Perchtoldsdorf

Verordnung 

jede Lärm verursachende Tätigkeit im Freien, sowie die Verrichtung von Arbeiten mit Lärmbelästigung, als auch der Betrieb von Lärm verursachenden Maschinen, gleichgültig auf welche Art diese Geräte angetrieben werden

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 6 Uhr
  • zusätzlich Samstags
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Pernegg

keine Vorgaben

 

 

Perschling Empfehlung Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Persenbeug-Gottsdorf

keine Vorgaben 

 

 

Petronell

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 18 Uhr

Petzenkirchen

keine Vorgaben 

 

 

Pfaffstätten

Verordnung

lärmverursachende Gartenarbeiten (das sind alle im Garten oder in Grünanlagen anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Rasenkehrmaschinen, Heckenscheren, Spritzgeräten, Baumsägen mit Verbrennungsmotoren etc.)

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 17 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Pöchlarn

Verordnung

Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Ausklopfen von Textilien, Hämmern, Bohren, Sägen)

verboten:

  • Samstag
    • ab 14 Uhr
  • Sonntag
    • ganztägig
Pöggstall keine Vorgaben    

Pölla 

keine Vorgaben 

 

 

Pottendorf

keine Vorgaben 

 

 

Pottenstein

Verordnung

Rasenmähen mit benzin- und strombetriebenen Motorrasenmähern

zusätzlich:

Holzschneiden mit Kreis- und Kettensägen, Arbeiten mit Schleif- und Trennmaschinen im Freien

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Pressbaum 

keine Vorgaben 

 

 

Prigglitz 

Empfehlung

Rasenmähen und Arbeiten mit höherem Lärmpegel

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Prinzersdorf Verordnung Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten – insbesondere die Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Purkersdorf

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 19 bis 6 Uhr
  • zusätzlich Samstags
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Pyhra

keine Vorgaben

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 18. September 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion