Geburtsurkunde

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
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Österreich.gv.at - Lebenslage

E-Mail Benachrichtigung

Wird eine neue Nachricht in Mein Postkorb zugestellt, wird die betroffene Person bzw. das Unternehmen per E-Mail darüber benachrichtigt. Die E-Mail-Adressen, an welche diese Benachrichtigung geschickt wird, können in den Einstellungen von Mein Postkorb eingesehen und geändert werden.

Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung

Der Inhalt der E-Mail Benachrichtigung ist in der Zustellformularverordnung geregelt und enthält Informationen über

1.     die Absenderin/den Absender der Zustellung,

2.     die Geschäftszahl (sofern vorhanden),

3.     die eindeutige ID der Nachricht,

4.     die Empfängerin/den Empfänger der Zustellung,

5.     die Zustellqualität (handelt es sich um eine Zustellung mit Zustellnachweis, kann diese ausschließlich unter Verwendung der ID Austria oder EU-Login abgeholt werden. Melden Sie sich dazu bitte mittels ID Austria oder EU-Login in "Mein Postkorb" unter oesterreich.gv.at für Personen oder unter usp.gv.at für Unternehmen bzw. Behörden an. Handelt es sich um eine Zustellung ohne Zustellnachweis, kann diese auch mittels FON-/USP-Kennung abgeholt werden)

6.     Datum und Uhrzeit der ersten bzw. zweiten E-Mail Benachrichtigung,

7.     wo die Zustellung abzuholen ist (in Mein Postkorb unter oesterreich.gv.at für Personen oder unter usp.gv.at für Unternehmen bzw. Behörden),

8.     das Ende der Abholfrist,

9.     die Elektronische Signatur des Anzeigemoduls (Mein Postkorb), um den Aussteller der E-Mail-Verständigung identifizieren zu können.

Hinweis

Nachweisliche Nachrichten müssen innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden und stehen nach Ablauf dieser zweiwöchigen Abholfrist für weitere 8 Wochen in "Mein Postkorb" zur Verfügung. Nicht-nachweisliche Nachrichten stehen 70 Tage in "Mein Postkorb" zur Abholung zur Verfügung. Alle Nachrichten sind somit insgesamt 70 Tage in "Mein Postkorb" verfügbar und werden danach automatisch gelöscht. Bitte wenden Sie sich an den ursprünglichen Absender, sollten Sie nach Ablauf dieser Frist Fragen zum Inhalt der Zustellung haben.

Im Anschluss an die elektronische Signatur sind weitere Informationen zur Zustellung angeführt, beispielsweise was im Falle einer Zustellung mit Zustellnachweis (Verständigungszeitpunkte, Zustellzeitpunkt, Abholung nur mit ID Austria oder EU-Login) oder ohne Zustellnachweis (gilt als zugestellt, wenn die Nachricht in Mein Postkorb zur Abholung vorhanden ist) zu beachten ist. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarte auf ID Austria sind ebenfalls auf oesterreich.gv.at verfügbar.

Rechtsgrundlagen

Zustellformularverordnung (ZustFormV)

Letzte Aktualisierung: 23. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt