Sterbeurkunde
Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Herta Plank
T +43 7442 511 - 216F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Identitätsausweis verloren oder gestohlen
Verlust oder Diebstahl im Inland
- Erstatten Sie eine Diebstahls- oder Verlustanzeige.
- Mit der Bestätigung der Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
Verlust oder Diebstahl im Ausland
- Erstatten Sie vor Ort eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
Zurück im Inland:
- Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
- Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 35a Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Letzte Aktualisierung: 3. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres