Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
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25380
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Stephanie Rottensteiner
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermark wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 
Sankt Barbara im Mürztal Verordnung Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag
    • 7 bis 22 Uhr
  • Dienstag bis Freitag
    • 6 bis 22 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 15 Uhr

1. Oktober 2019

lärmbelästigende Gartenarbeiten

verboten:

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
  • Montag
    • bis 7 Uhr
Sankt Gallen

Verordnung

Rasenmähen und Heckenschneiden mit Geräten, die mit Verbrennungsmotor ( z.B. Benzinrasenmäher) oder Elektromotor angetrieben werden

verboten:

  • Samstag
    • ab 12 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Sankt Johann im Saggautal 

keine Vorgaben 

 

 

 

Sankt Johann in der Haide

keine Vorgaben

 

 

 

Sankt Josef (Weststeiermark)

Verordnung

Inbetriebnahme und Verwendung von Geräten wie Rasenmäher, Heckenscheren, Kreis- oder Motorsägen, Häcksler, Trimmer, Laubsauger etc.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Sankt Kathrein am Offenegg 

Empfehlung 

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und anderer lärmender Geräte

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
 

Sankt Lorenzen im Mürztal

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 17 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Sankt Marein im Mürztal

Verordnung

Rasenmähen mit lärmentwickelnden Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher)

gilt nicht für:

elektrisch betriebene Rasenmäher, die keinen Lärm erzeugen

verboten:

  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Sankt Margarethen bei Knittelfeld

Verordnung

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie Durchführung von lärmerregenden Arbeiten (Verwendung von Kreissägen, Presslufthämmern und dergleichen)

gilt nicht für:

Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten der gewerblichen Gärtnereien und solche der Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Sankt Martin im Sulmtal 

Verordnung 

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärm erregenden Arbeiten (Verwenden von Kreissägen, Presslufhämmern und dergl.)

gilt nicht für:

Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten der gewerblichen Gärtnereien und solche der kommunalen Betriebe im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen sind von dieser Regelung ausgenommen, jedoch nicht für den Betrieb von Rasenmähern an Sonn- und Feiertagen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Sankt Michael in Obersteiermark

Verordnung

lärmverursachende Garten- und Hausarbeiten sowie handwerkliche Arbeiten

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 15 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

24. Juni 2021

Sankt Nikolai im Sausal 

Verordnung 

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten  

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 17 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Sankt Peter am Ottersbach

keine Vorgaben

 

 

1. Oktober 2019

Sankt Peter im Sulmtal 

Verordnung 

lärmverursachende Gartenarbeiten mit Verbrennungsmotoren, wie beispielsweise der Betrieb von Rasenmähern (z.B. Benzinrasenmäher)

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 17 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
 
Sankt Peter ob Judenburg

Verordnung

lärmbelästigende Garten- oder Hausarbeiten

gilt nicht für:

unerlässliche Reparaturarbeiten zur unverzüglichen Behebung nicht vorgesehener Gebrechen an Versorgungseinrichtungen zur Abwehr von Gefahren oder Schäden größeren Ausmaßes, sowie Tätigkeiten, die im üblichen Rahmen der Land- und Forstwirtschaft für solche Betriebe verrichtet werden

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7:30 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 7:30 bis 14 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Sankt Peter-Freienstein

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 21 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 16 Uhr
 

Sankt Radegund bei Graz

Verordnung

lärmverursachende Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen, Baumschnitt, Häckselarbeiten udgl. mit Maschinen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

1. Oktober 2019

Sankt Ruprecht an der Raab 

Verordnung 

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern 

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Samstag 
    • 7 bis 12 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Sankt Stefan ob Leoben 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 19 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
 
Sankt Stefan ob Stainz

Empfehlung

Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Schäffern

keine Vorgaben 

 

 

 

Schladming 

Verordnung  

Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmähern (Benzinrasenmäher), Heckenscheren, Baumsägen usw.

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

verboten: 

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
26. November 2024

Sinabelkirchen

Verordnung

Inbetriebnahme von motorbetriebenen Geräten, wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden u.Ä.

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

1. Oktober 2019

Spielberg 

Empfehlung 

lärmbelästigende Gartenarbeiten 

gilt nicht für:

öffentliche Grünanlagen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag 
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
 

Spital am Semmering

Verordnung

Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren
(Benzinrasenmäher)

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • 9 bis 12 Uhr
 

St. Kathrein am Hauenstein

keine Vorgaben

 

 

 

Stainz 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
 

Stallhofen

Empfehlung

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 6 bis 22 Uhr
  • Samstag
    • 6 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 
Stanz im Mürztal keine Vorgaben  

 

21. Juni 2021

Straden 

Empfehlung 

Rasenmähen

erlaubt:

  • Montag bis Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 18 Uhr

1. Oktober 2019

Stubenberg

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • vor 7 Uhr
    • 12 bis 14 Uhr
  • Samstag
    • ab 12 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig