Trauungen

Von Organisation bis Durchführung


Unser professionelles und engagiertes Team von Standesbeamtinnen legt großen Wert auf eine herzliche und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie nehmen sich die Zeit Ihnen zuzuhören, Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns! Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihren Hochzeitstag unvergesslich zu machen.

Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Ausländische Qualifikationen – Anlaufstellen

Allgemeine Informationen

Die Anlaufstellen bieten kostenlose, mehrsprachige Beratung sowie Unterstützung und Begleitung im gesamten Anerkennungs- und Bewertungsverfahren an. Sie können sich an die Anlaufstellen wenden, um abzuklären, ob Ihre außerhalb von Österreich erworbenen beruflichen Qualifikationen formal anerkannt werden müssen und wie das Verfahren abläuft.

Betroffene

In Österreich lebende Personen mit im Ausland erworbenen formalen Qualifikationen

Voraussetzungen

Formal erworbene Qualifikationen, die für eine Beschäftigung in Österreich genützt werden sollen.

Zuständige Stelle

Österreichweit bieten vier Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck persönliche Beratung zur Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Qualifikationen an. In den übrigen Bundesländern finden wöchentliche Sprechtage statt.

Aufgrund von COVID-19-Maßnahmen können die regulären Beratungszeiten und Beratungsorte abweichen.

Verfahrensablauf

Aufgabenbereiche der Anlaufstellen

  • Mehrsprachige, kostenlose Anerkennungsberatung
  • Abklärung, ob eine formale Anerkennung notwendig/möglich ist
  • Bei Bedarf Begleitung im gesamten Anerkennungsverfahren
  • Einholen beglaubigter Übersetzungen von Diplomen, Zeugnissen und anderen Unterlagen
  • Weiterleitung von Dokumenten an eine Bewertungsstelle
  • Information über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie bitte alle Urkunden und Nachweise zur Beratung mit, die den Erwerb formaler Qualifikationen belegen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Liste der Anlaufstellen (→ AST)

Rechtsgrundlagen

Die Anlaufstellen sind Beratungsstellen im Sinne des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes (§ 5 AuslBG).

Letzte Aktualisierung: 9. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft