Geburt


Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
Doris Käferbeck
T +43 7442 511 - 236
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
25380
Herta Plank
T +43 7442 511 - 216
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Stephanie Rottensteiner
Stephanie Rottensteiner
T +43 7442 511-211
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001

Österreich.gv.at - Lebenslage

Arbeitsuche im EU-Raum

Arbeitsuche vor Ort

Österreichische Bürgerinnen/österreichische Bürger haben das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat der EU auf Arbeitsuche zu begeben und danach zu entscheiden, ob sie als Auslandsösterreicherin/ Auslandsösterreicher im Land ihrer Wahl bleiben wollen. Die genauen Bestimmungen des jeweiligen Landes sind auf dem Portal "Europa für Sie" verfügbar oder können direkt bei den Behörden des Landes, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll, erfragt werden.

Tipp

Können auf "Your Europe" die gewünschten Informationen nicht gefunden werden, besteht die Möglichkeit, am Ende jeder Seite eine elektronische Anfrage an "Ihr Europa – Beratung" zu richten oder über die kostenfreie Telefonnummer 00800/67 89 10 11 anzurufen. Expertinnen/Experten beraten innerhalb einer Woche kostenlos und in verschiedenen Sprachen zu persönlichen Problemen.

Weiterführende Links

Arbeitsuche über das Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich

Export von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung

Wenn ein Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in Österreich besteht, kann der Bezug nach vierwöchiger Vormerkung beim AMS in Österreich ins EU-/EWR-Ausland oder die Schweiz mitgenommen werden. Insgesamt kann die Leistung maximal drei Monate im Ausland bezogen werden, längstens jedoch bis zum Ende des restlichen Anspruchs.

Sie müssen sich aber für die Abklärung, ob ein Leistungsexport für Sie möglich ist, in jedem Fall vor dem Auslandsaufenthalt mit Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle in Verbindung setzen.

Im Staat der Arbeitsuche müssen Sie sich innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Arbeitsverwaltung melden und die dortigen Kontrollverfahren sowie die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug erfüllen.

Sollten Sie bei der Arbeitsuche im Ausland nicht erfolgreich sein, müssen Sie vor Ablauf der Drei-Monats-Frist bzw. vor Ablauf des genehmigten Auslandsaufenthaltes wieder nach Österreich zurückkehren und Ihren Anspruch persönlich beim AMS geltend machen, da sonst der Anspruch auf alle Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung verloren geht.

Das Arbeitsmarktservice Österreich bietet einen umfassenden Service zum Thema "Europaweite Vermittlung". Es kann auch im eJobRoom des AMS nach einem Job im Ausland gesucht werden.

Online-Ratgeber und -Rechner

AMS-Ansprüche im Ausland (→ AMS)

Weiterführende Links

EURES – Europaweite Arbeitsvermittlung

EURES (EURopean Employment Services) ist ein Kooperationsnetzwerk zwischen der Europäischen Kommission, den öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen der Mitgliedstaaten sowie anderen mit Arbeitsmarktdienstleistungen befassten Organisationen, das die Mobilität im Bereich des Arbeitsmarktes über Grenzen hinweg fördert. Eine breite Palette an Dienstleistungen wird über das EURES-Portal oder über das ausgedehnte Netzwerk von mehr als 1.000 Beraterinnen/Beratern in den EURES-Mitglieds- und -Partnerorganisationen angeboten. Mit einem Online-Bewerbungstool können europaweite Bewerbungen rasch und professionell erledigt werden. Das EURES Portal enthält auch Informationen zu Arbeitsmarkt, Lebensbedingungen sowie zu den Übergangsbestimmungen zur Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern in allen Mitgliedsländern.

Tipp

Auf dem EURES-Portal finden sich im Kapitel "Leben und Arbeiten" Informationen zu einer Reihe wichtiger Fragen, wie Wohnungssuche, Schule, Steuern, Lebenserhaltungskosten, Gesundheit etc.

Weiterführende Links

Arbeitsmarktservice via Internet

Folgende Länder bieten Informationen über ihr Arbeitsmarktservice via Internet an:

Mit 31. Jänner 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten, die Übergangsphase dauerte bis zum 31. Dezember 2020.

Letzte Aktualisierung: 12. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft