Geburt


Für Sie zuständig

Doris Käferbeck
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Österreich.gv.at - Lebenslage

Leben in der Gemeinde Wals-Siezenheim

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Tätigkeit: lärmintensive Tätigkeiten wie z.B. Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 12 bis 14 Uhr
    • nach 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hinweis

Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: lärmintensive Tätigkeiten wie z.B. Schneiden mit Motorsägen oder Heckenscheren

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 12 bis 14 Uhr
    • nach 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hinweis

Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Verordnung der Gemeinde:
Im Gebiet der Gemeinde Wals-Siezenheim müssen Hunde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen, an der Leine geführt werden. Diese Bestimmung gilt nicht für Hunde, bei welchen der Hundegebrauch, beispielsweise während eines Einsatzes von Sicherheitsorganen, dies ausschließt. Zuwiderhandlungen stellen eine Verwaltungsübertretung dar.

Landesgesetzliche Bestimmung:
Der Hundehalter darf einen Hund, dessen Gefährlichkeit von der Gemeinde festgestellt wurde, außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen nur persönlich führen oder dessen Führung einer anderen Person überlassen, die dafür geeignet ist. Eine Feststellung über die Gefährlichkeit eines Hundes muss erfolgen, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass von dem Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht. Der Hundehalter muss beim Führen eines gefährlichen Hundes eine Bewilligung der Gemeinde mitführen und den behördlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.

Hundekot

Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Gemeinde

ASZ Wals-Siezenheim
Unterauweg 3
5071 Wals-Siezenheim

Abfallarten: 

  • Sperrmüll/Restmüll/ Deponiematerial (Abdeckfliese, Anzuchttöpfe, Pikiertöpfe, Gemüsesteigen aus Kunststoff, Silofolien)
  • Altstoffe (Altfenster, Altholz, Altkleider – Textilien, Altpapier, Zeitungen, Altreifen, Bauschutt, Blechschrott, Eisenschrott, Elektroaltgeräte, Flachglas, Drahtglas, Grünabfälle, Kühlgeräte, TV-Geräte)
  • Verpackungsmaterial (Kartonagen, Aludosen, E-Flaschen und Kanister, PE-Folien Verpackung, PET-Flaschen, Styropor, Tetra-Pack, Weißblechdosen)
  • Problemstoffe (Altöl, Haushaltsreiniger, Konsumbatterien, Laugen, Leergebinde Lacke, Leuchtstofflampen, Lösungsmittel, Medikamente, ölhaltige Abfälle, Pflanzenschutzmittel, Photochemikalien, Quecksilber-Thermometer, Säuren, Speisefette, Starterbatterien)

Öffnungszeiten:

  • Dienstag bis Freitag
    • 13 bis 18 Uhr
  • Samstag
    • 9 bis 15 Uhr

Der Zutritt zum Altstoffsammelzentrum ist nur mit Berechtigungskarte gestattet.

Kontaktdaten der Gemeinde

Gemeindeamt Wals-Siezenheim
Hauptstraße 17
5071 Wals-Siezenheim

Telefon: +43 662 851181
Fax: +43 662 853192
E-Mail: gemeinde@wals-siezenheim.at

Amtsstunden:

  • Montag bis Donnerstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 16 Uhr
  • Freitag
    • 8 bis 12 Uhr

Homepage

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion