Geburt
Für Sie zuständig
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511 - 189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
F +43 7442 511-189
post.standesamt@waidhofen.at
Rathaus, EG, Zimmer 001
Österreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zu Patenten
Ein Patent schützt davor, dass neue technische Lösungen, die auf einer Erfindung beruhen und gewerblich anwendbar sind, nicht von Dritten benutzt werden (z.B. betriebsmäßig hergestellt, in Verkehr gebracht, zum Verkauf angeboten etc.) können. Das Patent stellt ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht, ein sogenanntes Monopol (auf maximal 20 Jahre), dar.
Erfolgreiche Konzepte und technische Entwicklungen "laden" dazu ein, imitiert zu werden. Dagegen helfen temporäre Schutzrechte mit Monopolcharakter. Patente stellen solche Schutzrechte dar. Wichtig ist jedoch, dass die Erfindung bis zur Anmeldung beim Österreichischen Patentamt geheim bleibt. Patente schützen neue technische Lösungen und Innovationen, die auf einer erfinderischen Leistung beruhen und gewerblich anwendbar sind, und stellen ein territorial und zeitlich begrenztes Monopol dar. Mit einem Patent wird sichergestellt, dass nur die Erfinderin/der Erfinder ihre/seine Erfindung nutzt und dadurch andere von der (betriebsmäßigen) Herstellung, dem Verkauf oder dem Gebrauch ohne ihre/seine Zustimmung ausschließen kann. Natürlich kann dieses Recht auf andere durch Verkauf oder Lizenzen übertragen werden.
Hinweis
Das Gebrauchsmuster ist neben dem Patent die zweite Möglichkeit, für eine technische Erfindung Schutz zu erhalten. Das Gebrauchsmuster wird auch als "kleines Patent" bezeichnet und bietet eine Schutzmöglichkeit für neue technische Erfindungen an. Im Gegensatz zum Patent hat das Gebrauchsmuster eine kürzere Laufzeit. Ziel ist eine rasche Registrierung in einem vereinfachten Verfahren, damit die Erfindung rasch gegen Nachahmerinnen/Nachahmer geschützt wird.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österrreichisches Patentamt