Führerschein
Für Sie zuständig
Bettina Buder
T +437442 511 - 222F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrBereich:
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Fachbereich HoheitsverwaltungÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Zollrechtliche Bestimmungen
Für eine EU-weite Verwendung von Kraftfahrzeugen, die in einem der EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind, gelten keine zollrechtlichen Bestimmungen. Auch die vorübergehende Verwendung eines Mietwagens mit österreichischem Kennzeichen ist innerhalb der EU erlaubt.
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen