Führerschein
Für Sie zuständig
Bettina Buder
T +437442 511 - 222F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
Bereich:
Referat Polizei & VerkehrBereich:
Referat Polizei & VerkehrBereich:
Fachbereich HoheitsverwaltungÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Allgemeines zum Wehrdienst
Die Wehrpflicht beginnt mit dem 17. Geburtstag und dauert grundsätzlich bis zum 50. Geburtstag.
Für Offiziere, Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der 65. Geburtstag ist.
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Landesverteidigung