Führerschein


Für Sie zuständig

Bettina Buder.jpg
Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
Nicole Probst.jpg
Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Haltung von Hunden im Freien

Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn Alter, Rasse und Gesundheitszustand dies erlauben. Dem Hund muss Gelegenheit gegeben werden, sich an die Witterungsverhältnisse anzupassen.

Neben einer Schutzhütte muss dem Hund auch ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung stehen.

Die Schutzhütte muss

  • aus wärmedämmendem Material bestehen,
  • einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben,
  • über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen,
  • trocken und sauber gehalten werden,
  • so bemessen sein, dass 
    • der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen kann und
    • den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, wenn die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten, müssen die Schutzhütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 31. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion