Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
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Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

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Referat Polizei & Verkehr     
24234
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T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Einreise und Aufenthalt

  • EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer und deren Angehörige (mit EWR- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaft) benötigen zur Einreise kein Visum, jedoch ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Auch Staatsangehörige von Schengenstaaten, die in einen anderen Schengenstaat (wie z.B. Österreich) reisen, müssen ein gültiges Reisedokument mitführen.
  • EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger bzw. Schweizerinnen/Schweizer und deren Angehörige (mit EWR- bzw. Schweizer Staatsbürgerschaft) dürfen sich grundsätzlich bis zu drei Monate in Österreich aufhalten. Ein längerer Aufenthalt ist u.a. dann möglich, wenn Hauptzweck des Aufenthalts eine Ausbildung ist und eine ausreichende Krankenversicherung sowie ausreichende Existenzmittel vorliegen.
  • Wenn ein Aufenthalt von mehr als drei Monaten erlaubt ist, muss binnen vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung bei der Niederlassungsbehörde beantragt werden.
  • Liegt eine Anmeldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts vor, kann zusätzlich ein "Lichtbildausweis für EWR-Bürger" beantragt werden. Dieser gilt als Identitätsdokument in Österreich.
  • Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.
  • Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Wohnung, Studentenheim o.ä.) organisiert werden.
  • Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.
Letzte Aktualisierung: 24. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion