Führerschein
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Bettina Buder
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bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG
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Referat Polizei & VerkehrBereich:
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Fachbereich HoheitsverwaltungÖsterreich.gv.at - Lebenslage
Mindestanforderungen für die Haltung von Ratten
Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern sind bei der Haltung von Ratten folgende Punkte zusätzlich zu berücksichtigen:
- Ratten sind paarweise oder in Gruppen zu halten.
- Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 40 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
- Der Käfig muss dreidimensional eingerichtet sein.
Rechtsquellen
Letzte Aktualisierung: 25. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion