Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
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Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Leben in der Gemeinde Nußdorf-Debant

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen

Tätigkeit: Inbetriebnahme von Motorrasenmähern und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

ausgenommen: Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen

erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September) 

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr

verboten: (ganzjährig)

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Tätigkeit: Inbetriebnahme von Kreissägen und anderen lärmerzeugenden Maschinen und Geräten

ausgenommen: Maschinen und Geräte, die auf Baustellen und in der Landwirtschaft sowie für die Betreuung und Pflege der Sport-, Park-, und Grünanlagen der Marktgemeinde Nußdorf-Debant im Einsatz stehen

erlaubt: (vom 1. Mai bis zum 30. September)

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr

verboten: (ganzjährig)

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Der Halter eines Hundes muss dafür sorgen, dass dieser das Leben und die Gesundheit von Menschen oder von Tieren nicht gefährdet und Menschen nicht über das zumutbare Maß hinaus belästigt. Insbesondere muss er dafür sorgen, dass der Hund das Grundstück, das Gebäude oder den Zwinger nicht gegen seinen Willen oder ohne sein Wissen verlassen kann. Weiters darf er den Hund nur Personen überlassen, die Gewähr dafür bieten, dass sie den Hund sicher beherrschen können und entsprechend verwahren und beaufsichtigen werden.

Hunde müssen an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften, ausgenommen in durch Verordnung der Gemeinde ausgewiesenen Hundefreilaufzonen, an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

An öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb oder in geschlossenen Behältnissen geführt werden. Der Maulkorb hat den tierschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen und muss so beschaffen sein, dass er vom Hund nicht abgestreift werden kann.

Der Leinen- oder Maulkorbzwang gilt nicht für Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung (Ausbildung und Einsatz) sowie für Jagdhunde, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden.

Hundekot

Verordnung der Gemeinde:
Halter und Führer von Hunden sind nunmehr auch per Verordnung des Gemeinderats verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde Anlagen und Einrichtungen (dazu zählen z.B. öffentliche Spielplätze, Parkanlagen, Sportanlagen usw.) nicht verschmutzen und müssen den Kot der Hunde umgehend selbst entfernen.

Um das vorgeschriebene Entfernen des Hundekots zu erleichtern, wurden an diversen Stellen des Gemeindegebietes Hundetoiletten (= Gassi-Stationen) eingerichtet.
Aus den Gassi-Stationen können kostenlos Säckchen für die Hundekotaufnahme entnommen werden. Weiters befindet sich in den Stationen ein Behälter, in den die vollen Säckchen eingeworfen werden können.

Standorte Gassi-Stationen derzeit:

  • Mehrzweckhaus Nußdorf
  • Reihenhaus Dolomitensiedlung/Radfahrweg
  • Marktgemeindeamt Debant
  • Müllinsel Untere Aguntsiedlung
  • Dammweg/Obere Aguntstraße
  • Toni Egger-Park
  • Radweg Kreuzung beim Tiefbrunnen
  • Alt-Debant beim Haus Alt-Debant 5 ("Hauserbauer")

Die Säckchen für die Hundekotentfernung sind auch am Marktgemeindeamt kostenlos erhältlich.

Die Entsorgung des Hundekots ist neben den Gassi-Stationen ebenfalls über die öffentlichen Müllkörbe und den Hausmüll möglich.

Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraße und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Gemeinde

  • Müllhof Nußdorf-Debant
    Hermann Gmeiner-Straße 10
    9990 Nußdorf-Debant

Öffnungszeiten:

  • Mittwoch
    • 16 bis 18 Uhr
  • Freitag
    • 16 bis 18 Uhr
  • jeden ersten Samstag im Monat (statt Freitagsöffnung)
    • 9 bis 12 Uhr
  • Abfallsammelzentrum Rossbacher
    Draustraße 10
    9990 Nußdorf-Debant

Abfallarten: Sperrmüll, Altholz etc.

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 17 Uhr

Weitere Informationen zum Thema „Abfallwirtschaft” finden sich auf den Seiten der Gemeinde.

Kontaktdaten der Gemeinde

Marktgemeinde Nußdorf-Debant
Hermann Gmeiner-Straße 4
9990 Nußdorf-Debant

Telefon: +43 4852 62222
Fax: +43 4852 62222-75
E-Mail: marktgemeinde@nussdorf-debant.at

Amtsstunden:

  • Montag bis Mittwoch
    • 8 bis 12:30 Uhr
    • 13:30 bis 17 Uhr
  • Donnerstag
    • 8 bis 12:30
    • 13:30 bis 19 Uhr
  • Freitag
    • 8 bis 12:30 Uhr

Parteienverkehr:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag
    • 8 bis 12:30 Uhr
  • Donnerstag
    • 8 bis 12:30 Uhr
    • 16 bis 19 Uhr

Homepage

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 28. Jänner 2020
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion