Führerschein


Für Sie zuständig

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Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

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Referat Polizei & Verkehr     
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Nicole Bühn
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F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
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Referat Polizei & Verkehr     
24234
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Führerscheinstelle EG

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Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Checkliste Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige

Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige.

Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige.
Thema Detailinformationen Erledigt
Aufenthaltstitel  Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.  
Der Aufenthaltstitel muss im Regelfall vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden.
Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Aufenthaltstitel vorgewiesen werden.  
gültiger Reisepass  Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Reisepass vorgewiesen werden.  
Visum Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige grundsätzlich ein Visum.  
Verständigung der Behörden im Herkunftsland Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.  
Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion