Führerschein


Für Sie zuständig

Bettina Buder.jpg
Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
Nicole Probst.jpg
Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Urteil

Im juristischen Sinn ist ein Urteil eine gerichtliche Entscheidung, für die besondere Formen vorgeschrieben sind. Es enthält den Urteilskopf, den Urteilsspruch und seine Begründung sowie die Unterschrift der Richterin/des Richters und der Schriftführerin/des Schriftführers.

Hinweis

Während im Strafverfahren das Urteil mündlich verkündet und begründet und erst danach niedergeschrieben wird, wird es im Zivilverfahren meist nur schriftlich ausgefertigt und den Parteien zugestellt.

Ausführliche Informationen zum Thema "Urteilsverkündung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion