Führerschein


Für Sie zuständig

Bettina Buder.jpg
Bettina Buder
T +437442 511 - 222
F +437442 511 - 99
bettina.buder@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
Nicole Probst.jpg
Nicole Bühn
T +43 7442 511-223
F +43 7442 511-99
nicole.buehn@waidhofen.at
Führerscheinstelle, EG

Bereich:

Referat Polizei & Verkehr     
24234
Gudrun Pendlmayr
T +43 7442 511-237
gudrun.pendlmayr@waidhofen.at
Führerscheinstelle EG

Bereich:

Fachbereich Hoheitsverwaltung     

Österreich.gv.at - Lebenslage

Beurlaubung

Studierende sind auf Antrag für ein oder mehrere Semester zu beurlauben, wenn einer der folgenden Gründe nachgewiesen wird:

  • Ableisten des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes
  • Schwangerschaft
  • Betreuung von eigenen Kindern oder andere gleichartige Betreuungspflichten
  • Erkrankung, die nachweislich am Studienfortschritt hindert
  • Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres

Weitere Anlassfälle und nähere Bestimmungen können in der Satzung der Universität vorgesehen sein. Deshalb sollte die Studentin/der Student sich unbedingt an der Universität über jeweilige Beurlaubungsgründe erkundigen.

Letzte Aktualisierung: 23. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion